Montag, 21. August 2006
Recht und Gesetz
,sputnic_malte, 19:01h
... Sollten wir den Namen "Batman" (oder den eines anderen bekannten Comichelden) benutzen, könnte es rechtlichen Ärger geben.
Ich habe auf einem Juraforum gepostet, mal schauen, was die zu sagen haben:
http://www.juraforum.de/forum/t102638/s.html
Ansonsten habe ich dort gefunden:
Zitat von § 24 UrhG
Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Klingt doch ganz gut für uns.
Ich habe auf einem Juraforum gepostet, mal schauen, was die zu sagen haben:
http://www.juraforum.de/forum/t102638/s.html
Ansonsten habe ich dort gefunden:
Zitat von § 24 UrhG
Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Klingt doch ganz gut für uns.